Unsere Honorierung besteht aus zwei Bausteinen:
1. Grundvergütung
Für die Dauer der Projektbetreuungszeit berechnen wir lediglich eine Grundvergütung.
2. Erfolgsvergütung
Das Erfolgshonorar berechnet sich als %-Satz aus dem tatsächlichen geldwerten Vorteil, der Ihnen im Falle einer Förderung durch einen Zuwendungsbescheid der mittelausreichenden Stelle verbindlich zugesprochen wird.
Kein Zuwendungsbescheid – Keine Erfolgsvergütung.
Kostentransparenz von Anfang an.