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Was ist ein Verbundvorhaben?

Innovationsvorhaben, die für die Beantragung von Fördermitteln, vornehmlich Zuschüssen, gedacht sind, müssen in den allermeisten Fällen (Ausnahme z.B. ZIM-Solo, …) als sogenannte Verbundvorhaben gestaltet sein. Dies bedeutet, dass Problemstellungen innerhalb des Vorhabens von mehreren, gleichgestellten Teilnehmern (zumindest von einem industriellen und einem wissenschaftlichen Partner) bearbeitet werden müssen. Dabei darf keiner der Partner vom anderen beauftragt sein, sondern muss selbständig an Themenstellungen und Lösungsansätzen arbeiten.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit (möglichst entlang der Wertschöpfungskette) wird von einem Verbundkoordinator gesteuert. Dieser Verbundkoordinator dient auch als Ansprechpartner gegenüber dem Projektträger.
Die Verbundpartner müssen selbständige Organisationen sein. (keine Tochter- oder Schwestergesellschaften)
Die Zusammenarbeit und die Verwertungsrechte sind innerhalb eines Verbundvertrages zu regeln.