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Unsere Honorierung besteht aus zwei Bausteinen:

1. Grundvergütung

Für die Dauer der Projektbetreuungszeit berechnen wir lediglich eine Grundvergütung.

2. Erfolgsvergütung

Das Erfolgshonorar berechnet sich als %-Satz aus dem tatsächlichen geldwerten Vorteil, der Ihnen im Falle einer Förderung durch einen Zuwendungsbescheid der mittelausreichenden Stelle verbindlich zugesprochen wird.

Kein Zuwendungsbescheid – Keine Erfolgsvergütung.
Kostentransparenz von Anfang an.