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Was ist eigentlich ein KMU?

Die Definition des Begriffes KMU (kleine und mittlere Unternehmen) bezieht sich auf Mitarbeiteranzahl und finanzielle Schwellenwerte wie Umsatz und/oder Bilanzsumme.
Dies bedeutet, dass bei Umsatz oder Bilanzsumme nur ein Kriterium zutreffen muss.

Unternehmenskategorie Mitarbeiter Umsatz oder Bilanzsumme
Mittleres Unternehmen < 250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR
Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. EUR ≤ 10 Mio. EUR
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. EUR ≤ 2 Mio. EUR

Wichtig ist jedoch auch, welchem Unternehmenstyp man zugeordnet wird.

  • Eigenständiges Unternehmen
  • Partnerunternehmen
  • Verbundenes Unternehmen

Details hierzu findet man unter anderem hier:

Muster für eine Erklärung über die zur Einstufung als KMU erforderlichen Angaben (PDF)

Ganz oberflächlich erklärt, dient die Einordnung der Unternehmenstypen und Unternehmenskategorien dazu, korrelierende Fördervoraussetzungen und -höchstsätze zu bestimmen. Es soll schlicht ausgeschlossen werden, dass beispielsweise ein Tochterunternehmen eines Konzerns die gleichen Förderansprüche hätte, wie ein selbständiges Kleinunternehmen.

Was ist ein Verbundvorhaben?

Innovationsvorhaben, die für die Beantragung von Fördermitteln, vornehmlich Zuschüssen, gedacht sind, müssen in den allermeisten Fällen (Ausnahme z.B. ZIM-Solo, …) als sogenannte Verbundvorhaben gestaltet sein. Dies bedeutet, dass Problemstellungen innerhalb des Vorhabens von mehreren, gleichgestellten Teilnehmern (zumindest von einem industriellen und einem wissenschaftlichen Partner) bearbeitet werden müssen. Dabei darf keiner der Partner vom anderen beauftragt sein, sondern muss selbständig an Themenstellungen und Lösungsansätzen arbeiten.
Die interdisziplinäre Zusammenarbeit (möglichst entlang der Wertschöpfungskette) wird von einem Verbundkoordinator gesteuert. Dieser Verbundkoordinator dient auch als Ansprechpartner gegenüber dem Projektträger.
Die Verbundpartner müssen selbständige Organisationen sein. (keine Tochter- oder Schwestergesellschaften)
Die Zusammenarbeit und die Verwertungsrechte sind innerhalb eines Verbundvertrages zu regeln.